Aktuelles - Bekanntmachung der Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020
Bekanntmachung der Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020 (Bereich Trinkwasser)
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut gibt mit Beschluss-Nr. 27/8/2019 vom 11.11.2019 gemäß Entgeltkalkulation folgende Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020 bekannt:
1. | Monatlicher Grundpreis für einen Trinkwasseranschluss für Haushaltskunden nach Wohneinheiten (WE) | 10,83 €/WE |
2. |
Monatlicher Grundpreis für einen Trinkwasseranschluss nach Durchflussmengen am Wasserzähler gültig für alle sonstig genutzten Grundstücke, die nicht unter 1. fallen |
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Q3=4 entspricht einem max. Durchfluss von 5 m³/h | 16,18 € | |
Q3=10 entspricht einem max. Durchfluss von 12,5 m³/h | 48,51 € | |
Q3=16 entspricht einem max. Durchfluss von 20 m³/h | 161,66 € | |
Q3=25 entspricht einem max. Durchfluss von 31 m³/h | 363,72 € | |
Q3=63 entspricht einem max. Durchfluss von 79 m³/h | 767,87 € | |
Q3=100 entspricht einem max. Durchfluss von 125 m³/h | 1.212,43 € | |
Q3=250 entspricht einem max. Durchfluss von 313 m³/h | 1.818,64 € | |
3. | Leistungspreis für private und gewerbliche Kunden | 1,68 €/m³ |
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bisherige Preisblätter finden Sie über diesen Link: https://www.wav-saale-unstrut.de/zweckverband/bereich-trinkwasser/bereich-trinkwasser-preisblatt.html
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
14.11.2019
Aktuelles - Flächenerfassung Niederschlagswasser
Niederschlagsflächenermittlung aus der Luft
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut wertet Grundstücksgrößen für Niederschlagswasser-Einleitungen aus und führt hierfür das „luftbildgestützte Selbstauskunftsverfahren“ ein. Der Vorteil zum bisherigen Verfahren ist die digitale Erfassung von Flächengrößen. Die Flächen werden nicht mehr – wie früher – von den Bürgern selbst ausgemessen. Grundlage für die Abmessungen sind Luftbilder vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Das fortlaufende Anwachsen der gebührenpflichtigen Flächen wurde dem Verband seit der letzten Erfassung durch den AZV Untere Unstrut im Jahr 2000 nicht immer gemeldet. Um die entstehenden Kosten zur Beseitigung des Regenwassers auch gebührengerecht auf alle Kanalbenutzer zu verteilen ist eine grundlegende Neuerhebung notwendig.
In folgenden Orten erfolgt die Flächenerfassung:
- Balgstädt
- Baumersroda
- Freyburg
- Gleina
- Großjena
- Kleinjena
- Roßbach
Die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen wird den Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut mit seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich unterstützen. Dort werden die Daten gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung innerhalb Deutschlands verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer Dten an Dritte erfolgt nicht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie über den Link "Datenschutz" oder kontaktieren Sie uns.
Um alle Flächen auf einen aktuellen Stand zu bringen und bislang noch nicht erfasste Flächen künftig bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen, werden ab dem 21. Juni 2019 Erfassungsblätter mit Lageplänen versendet.
Für Fragen steht vom 24. Juni bis 19. Juli 2019 die gebührenfreie Telefonhotline der Firma WTE unter (0800) 9464-262 zur Verfügung.
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut bietet zusätzlich vom 24. Juni bis zum 28. Juni 2019 eine Beratung im Verwaltungsgebäude im Gewerbegebiet Kiesgrube 2, 06632 Freyburg (Unstrut) an.
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
09.05.2019
Aktuelles - Verbraucherinformation zum Auftreten natürlicher Radionuklide Trinkwasser
Verbraucherinformation des Wasser- und Abwasserverbandes Saale-Unstrut zum Auftreten natürlicher Radionuklide im Trinkwasser
Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen, jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Grundwasserleiters einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen aufweisen. Gesundheitsgefahren können grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die gesamte natürliche Strahlenexposition in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert pro Jahr. Je nach Wohnort und individuellen Ernährungs- und Lebensgewohnheiten kann sie bis zu 6 Millisievert pro Jahr betragen. Im Vergleich dazu ist der Anteil der Strahlenexposition aus dem Trinkwasserkonsum sehr gering.
Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung wurden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf natürliche radioaktive Stoffe festgelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen gilt die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV), im Besonderen der § 7a Radiologische Anforderungen. Weiterhin ist der „Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ eine Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen.
Alle Wasserversorger müssen im Rahmen einer sogenannten Erstuntersuchung (4 Untersuchungen in 4 unterschiedlichen Quartalen) die im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentrationen von natürlichen Radionukliden im Trinkwasser ermitteln. Die Ergebnisse dieser Erstuntersuchungen werden durch das zuständige Gesundheitsamt bewertet. Bei Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe wird dann geprüft, ob unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes ein Risiko für die menschliche Gesundheit gegeben ist und ob Maßnahmen zur Reduzierung des Radionuklidgehaltes angeordnet werden.
Untersuchungsergebnisse für das Wasserwerk Karsdorf
(versorgte Orte: Karsdorf, Wetzendorf, Wennungen, Reinsdorf)
Erste Untersuchungsergebnisse für das Wasserwerk Karsdorf liegen vor und sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Parameter | Parameterwert nach TrinkwV | Messwert (Jahresmittelwert) | |
Radon-222 | 100 Bq/l | 28,4 Bq/l | (Becquerel pro Liter) |
Richtdosis | 0,10 mSv/a | 0,33 mSv/a | (Millisievert pro Jahr) |
Der Parameterwert für Radon-222 beträgt 100 Becquerel pro Liter und wird im Jahresdurchschnitt deutlich unterschritten. Der Parameterwert Richtdosis beträgt 0,10 Millisievert pro Jahr und wird im Jahresdurchschnitt nicht eingehalten.
Die Konzentrationen der hier im Trinkwasser vorkommenden Radionuklide sind natürlich bedingt und wegen der geologischen Beschaffenheit dieser Region nicht ungewöhnlich.
Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen
Der ermittelte Messwert der Richtdosis stellt im Verhältnis zur gesamten natürlichen Strahlenexposition nur eine geringe Erhöhung dar. Er kann aus Sicht des Strahlenschutzes zunächst toleriert werden. Das Trinkwasser kann von allen Bevölkerungsgruppen uneingeschränkt genutzt werden.
Aus Vorsorgegründen werden trotzdem durch den Wasserversorger Maßnahmen ergriffen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Burgenlandkreises, dem Landesamt für Verbraucherschutz und dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt über Maßnahmen mit dem Ziel der Verringerung der Richtdosis beraten.
Im Interesse unserer Wasserkunden sind wir bestrebt, den vorgegebenen Parameterwert einzuhalten und auch zukünftig Trinkwasser bester Qualität zu liefern. Deshalb haben wir als Maßnahme zur Verringerung der Richtdosis bereits das Betriebsregime des Wasserwerks Karsdorf geändert.
Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird erneut im Sinne der Trinkwasserverordnung geprüft. Diese Untersuchung umfasst 4 Einzeluntersuchungen und wird bis zum Jahresende 2019 andauern. Nach Abschluss dieser Untersuchungen werden die ermittelten Messwerte erneut bewertet und ggf. weitere Maßnahmen, die weiterhin mit allen o. g. Behörden abgestimmt werden, abgeleitet. Darüber werden wir Sie entsprechend informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice unter 034464 – 661 10 zur Verfügung.
Die Verbraucherinformation können Sie sich über den Pfad: Zweckverband / Trinkwasser / Trinkwasserqualität oder hier auch downloaden: pdf
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
01.03.2019