Aktuelles - Info für die Orte Größnitz, Städten und Großwilsdorf
Info für die Orte Größnitz, Städten und Großwilsdorf
Vorgaben zur Errichtung einer Vollbiologischen Kläranlage mit nachfolgender Versickerung
Vor Errichtung ist die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde einzuholen (Antrag auf ein Wasserrecht). Entsprechende Antragsunterlagen können unter den folgenden Kontaktdaten angefordert werden.
Antragstellung durch die Grundstückseigentümer beim:
Burgenlandkreis
Amt für Natur- und Gewässerschutz
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Telefon: 03443 / 372 - 241
www.burgenlandkreis.de
Kosten: Entsorgungskosten z.Z. 98,11 € / m³ entsorgte Menge
Grundgebühr z.Z. 60,00 € / Jahr
Hinweis zum Bau / Betreiben von vollbiologischen Entwässerungsanlagen:
Die Beprobung und Wartung der Anlage hat entsprechend den Herstellerangaben durch eine fachkundige Person zu erfolgen. Hierzu ist ein Wartungsvertrag abzuschließen. Die fachkundige Person oder Wartungsfirmen haben ihre Tätigkeitsaufnahme mit Angabe des betroffenen Grundstückes schriftlich beim WAV Saale-Unstrut-Finne anzuzeigen. Eine Beprobung und Wartung hat entsprechend der Bestimmungen der zugelassenen Entwässerungsanlage zu erfolgen.
Nach Fertigstellung sind beim WAV Saale-Unstrut-Finne folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
- Inbetriebnahmeprotokoll,
- Trinkwasserstand zum Tag der Inbetriebnahme,
- Wartungsvertrag,
- Fachkundenachweis des Wartungsunternehmens,
- jährlich die Wartungs- u. Analyseprotokolle.
Die vollbiologische Kleinkläranlage ist bedarfsgerecht nach Angaben des Wartungsunternehmens zu entschlammen. Bei Entsorgungsbedarf ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Notwendigkeit einer Entleerung anzuzeigen.
Hinweis:
Sofern der Grundstückseigentümer keinen Wartungsvertrag abschließt, ist der WAV Saale-Unstrut-Finne berechtigt, einen Wartungsvertrag für den Grundstückseigentümer abzuschließen.
Zusätzlich anfallende Kosten, welche anlagenbedingt entstehen (z.B. für Beprobung, Wartung, Energiekosten…) sind vom Eigentümer selbst zu tragen.
Wasser und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
12.05.2022
Aktuelles - Abwassergebühren 2022
Bekanntmachung der Gebühren ab 01.01.2022
für das Gebiet Freyburg (ehemaliger AZV Untere Unstrut)
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Saale-Unstrut-Finne hat ab 01.01.2022 für die Abwasser- und Oberflächenwasser Entsorgung im Bereich des Verbandes neue Gebühren beschlossen. Die Gebührenänderungen wurden am 29.12.2021 im Wochenspiegel, Ausgabe Naumburg, Nebra und Umgebung und Ausgabe Merseburg, Querfurt und Umgebung veröffentlicht.
Somit gelten nachfolgende Gebühren ab 01.01.2022
Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung |
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ab 01.01.2022 | |
KKA - Grundgebühr |
60,00 Euro/Jahr |
KKA - Beseitigungsgebühr |
98,11 Euro/m³ |
Sammelgruben - Grundgebühr |
nach Zählergröße - wie zentral |
Sammelgruben - Frischwasserverbrauch |
20,82 Euro/m³ |
Gebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen |
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ab 01.01.2022 | |
Einleitgebühr |
3,36 Euro/m³ |
Grundgebühr Q3=4 (alt Qn 2,5) Q3=10 (alt Qn 6,0) Q3=16 (alt Qn 10,0) Q3=25 (alt Qn 15,0) Q3=40 (alt Qn 25,0) Q3=63 Q3=100 Q3=250 |
9,70 Euro/Monat 24,25 Euro/Monat 38,80 Euro/Monat 60,63 Euro/Monat 97,00 Euro/Monat 152,78 Euro/Monat 242,50 Euro/Monat 606,25 Euro/Monat |
Gebührensatz für die Grundstücksoberflächenentwässerung |
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ab 01.01.2022 | |
Niederschlagswassergebühr |
0,72 Euro/m² |
Zur Übersicht der Gebühren aller Gebiete des WAV Saale-Unstrut-Finne gelangen Sie hier.
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
01.01.2022
Aktuelles - Bekanntmachung zur Grundstücksoberflächenentwässerung
Bekanntmachung zur Berechnung der Grundstücksoberflächenentwässerung ab 2020 (Bereich Abwasser)
Im Jahr 2019 wurde die Aktualisierung der versiegelten Flächen für die Ermittlung der Gebühren für die Grundstücksoberflächenentwässerung vorgenommen. Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens hatten Sie die Möglichkeit die erfassten Daten zu prüfen und Änderungen anzugeben.
Diese Erfassung ist nun abgeschlossen und die neuen Flächen gehen in die Gebührenabrechnung 2020 ein, wofür Ihnen Anfang 2021 der entsprechende Gebührenbescheid zugeht.
Um große Nachzahlungen zu vermeiden, werden wir Ihre monatlichen Abschläge für die Gebühren zur Grundstücksoberflächenentwässerung anpassen, sofern diese insgesamt um mindestens 50,00 € über Ihren bisherigen jährlichen Gebührenbescheid liegen.
Wenn dies auf Sie zutrifft, wird Ihnen im Laufe diesen Jahres ein Änderungsbescheid für die Abschläge übermittelt.
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
13.02.2020
Bekanntmachung zur Mobilen Entsorgung
Bekanntmachung zur Mobilen Entsorgung ab dem 04.07.2022
Ab dem 04.07.2022 wird die mobile Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Gebiet des Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne neu geregelt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausfuhrunternehmen.
Wir bitten alle Kunden sich direkt mit dem Entsorgungsfachbetrieb in Verbindung zu setzen, um entsprechende Ausfuhrtermine zu vereinbaren.
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Rohr-Service-Arndt e.K.
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Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne Gewerbegebiet Kiesgrube 2 06632 Freyburg |
Telefon: 03464 / 57 91 44 |
Telefon: 034464 / 66 133 dienstags und donnerstags |
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- Altenroda
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- Bad Bibra
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Bitte halten Sie bei einer Terminabsprache folgende Daten bereit:
- Kundennummer
- Name
- Anschrift
- Grubenart
- ca.-Menge in m³
Aktuelles - Bekanntmachung der Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020
Bekanntmachung der Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020 (Bereich Trinkwasser)
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut gibt mit Beschluss-Nr. 27/8/2019 vom 11.11.2019 gemäß Entgeltkalkulation folgende Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020 bekannt:
1. | Monatlicher Grundpreis für einen Trinkwasseranschluss für Haushaltskunden nach Wohneinheiten (WE) | 10,83 €/WE |
2. |
Monatlicher Grundpreis für einen Trinkwasseranschluss nach Durchflussmengen am Wasserzähler gültig für alle sonstig genutzten Grundstücke, die nicht unter 1. fallen |
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Q3=4 entspricht einem max. Durchfluss von 5 m³/h | 16,18 € | |
Q3=10 entspricht einem max. Durchfluss von 12,5 m³/h | 48,51 € | |
Q3=16 entspricht einem max. Durchfluss von 20 m³/h | 161,66 € | |
Q3=25 entspricht einem max. Durchfluss von 31 m³/h | 363,72 € | |
Q3=63 entspricht einem max. Durchfluss von 79 m³/h | 767,87 € | |
Q3=100 entspricht einem max. Durchfluss von 125 m³/h | 1.212,43 € | |
Q3=250 entspricht einem max. Durchfluss von 313 m³/h | 1.818,64 € | |
3. | Leistungspreis für private und gewerbliche Kunden | 1,68 €/m³ |
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bisherige Preisblätter finden Sie über diesen Link: https://www.wav-saale-unstrut.de/zweckverband/bereich-trinkwasser/bereich-trinkwasser-preisblatt.html
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
14.11.2019